geführte Motorradreisen Veranstalter
AGB: Motorradtouren • Motorradtrainings
"Dem, der es so haben will, geschieht kein Unrecht"
Ulpian (170 - 228 n.Chr.)

Hier finden Sie unter Punkt ...
A) die Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (AGBs) von Global Adventure Tours Motorrad-Reisen, unter Punkt
B) rechtliche Hinweise zu unserer Homepage, und unter Punkt
C) unser Impressum.
A) Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reise- bzw. Trainingvertrages
Der Anmelder bietet dem Veranstalter mit der Anmeldung verbindlich den Abschluß eines Motorradreisen- oder Trainingsvertrages an. Der Vertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder aller aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Telefonisch werden nur verbindliche Reservierungen angenommen, auf die hin der Teilnahmevertrag durch Zusendung der schriftlichen Bestätigung / Rechnung zustande kommt, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen schriftlich widersprochen wird. Weichen die Fakten in der Bestätigung / Rechnung von den Prospektangaben ab, so ist dies ein neuer Vertragsantrag, an den wir und der Teilnehmer gebunden sind, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 5 Tagen schriftlich widerspricht. Unterläßt dies der Teilnehmer oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so stehen dem Veranstalter Schadenersatzansprüche nach Nr. 6 Satz 1 zu. Kurzfristige Buchungen 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung oder kürzer werden zum verbindlichen Vertrag, sobald sie vom Veranstalter entweder mündlich, telefonisch oder schriftlich bestätigt sind.
2. Zahlungen
Nach Abschluß des Teilnahmevertrages erhält der Bucher die Buchungsbestätigung und bei Buchung von Motorradreisen den Reisepreissicherungsschein. Daraufhin wird eine Anzah-lung von 10% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 20,- € pro Teilnehmer sofort fällig. Der Restpreis wird erst 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Kurzfristige Vertragsabschlüsse innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung verpflichten zu sofortiger Zahlung des gesamten Preises Zug um Zug, im Falle von Motorradreisen gegen Aushändigung des Sicherungsscheines.
3. Unsere Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Katalog, Internetauftritt) sowie den Trainings- bzw. Reiseunterlagen, insbesondere der Teil-nahmebestätigung und gegebenenfalls der Leistungsbeschreibung eines von uns vermit-telten Veranstalters. Die im Katalog bzw. diesem Internetauftritt enthaltenen Angaben sind für uns bindend, wir behalten uns aber ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vor-hersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Katalogangaben erklären zu können, über die wir den Teilnehmer vor der Buchung unterrichten. Nebenabreden, beson-dere Vereinbarungen und vereinbarte Sonderwünsche des Teilnehmers sind in die Anmel-dung und insbesondere in die Teilnahmebestätigung aufzunehmen. Auf Nr. 1 Satz 1 wird hin-gewiesen.
4. Preisänderungen
Wir können 4 Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen bis 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluß nachweisbar und unverhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Strassen,- Hafen-, Flughafen-, Einreisebedingungen, nationale Veränderungen (z.B. USt.-Satz oder Wechselkursänderungen) ergeben bzw. erhöht werden. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 14. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn verlangt werden. Eine Preisände-rung einer wesentlichen Leistung hat der Motorradreiseveranstalter dem Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes zu erklären. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Teilnehmer kostenfrei zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche für den Teil-nehmer aus seinem Veranstalterangebot anzubieten. Weiterführende Ersatz- oder Schaden-ersatzansprüche gegenüber dem Motorradreisen-Veranstalter hat der Teilnehmer nicht. Die Rechte nach Nr. 4 Satz 4 hat der Teilnehmer umgehend nach der Erklärung des Motorrad-reiseveranstalters diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teil-nahmevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veran-staltung oder Motorradreise nicht beeinträchtigen. Ein zulässige Änderung einer wesent-lichen Leistung hat der Veranstalter dem Teilnehmer nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung und wenn da-durch der Gesamtzuschnitt wesentlich beeinträchtigt wäre, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche aus seinem Ver-anstalterangebot anzubieten: Nr. 4 Satz 4 gilt entsprechend. Sind witterungsbedingt oder durch hoheitliche Vorgaben Änderungen im Routenverlauf erforderlich und entstehen da-durch Mehrkosten, so kann der Motorradreisen-Veranstalter diese dem Kunden weiter berechnen. Sollte durch derartige Gegebenheiten die gesamte Veranstaltung undurchführbar oder das Risiko für Unversehrtheit zu groß werden, kann der Veranstalter die Motorradreise bzw. das Fahrsicherheitstraining abbrechen oder gänzlich stornieren. Eine Schadenersatz-forderung oder ein Anrecht auf Rückzahlung gegenüber dem Veranstalter ergibt sich daraus nicht. Trifft das Ereignis vor Antritt der Motorradreise ein, so erhält der Teilnehmer einen an-teiligen Betrag für Nichtaufwendungen zurück.
6. Rücktritt des Kunden
Bis zu 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt der Teilnehmer jederzeit gratis mög-lich. Tritt er später zurück, dann ist er verpflichtet pauschal folgende Aufwandsentschädi-gungen zu bezahlen:
- 89 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% der jeweiligen Teilnehmerpreise, mindestens jedoch 20,- € Bearbeitungsgebühr.
- Bis 40 Tage vor Motorradreise- bzw. Trainingsbeginn 25%.
- Bis 30 Tage vor Motorradreise- bzw. Trainingsbeginn 50%.
- Bis 20 Tage vor Motorradreise- bzw. Trainingsbeginn 80%.
- Bei Nichtantritt oder bei Rücktritt unter 20 Tage vor Motorradreise- bzw. Trainings-beginn 100% des jeweiligen Teilnehmerpreises, insoweit wir Fremdarrangements bzw. Vermittlerleistungen erbringen, z.B. Eintrittskarten, Flüge, Fähren, Vermittlung an andere Veranstalter usw.
Zuzüglich gelten somit die AGBs dieser Reiseveranstalter. Maßgeblich für den Lauf der Fri-sten ist der Eingang beim Veranstalter. Dem Kunden steht das Recht zu nachzuweisen, dass ein Schaden durch den Rücktritt nicht erfolgt ist oder dieser Schaden wesentlich niedriger ist als die vorgenannten Entschädigungspauschalen.
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Teilnehmer nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so berech-nen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Buchungsvorgang. Umbuchungs-wünsche des Kunden, die innerhalb der Stornofrist erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen nach Nr. 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen, soweit dies technisch und organisatorisch überhaupt noch möglich ist. Der Teilnehmer kann sich bis zum Motorradreise- oder Fahrsicherheitstrainingsbeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Teilnahmeerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschiften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Teilnehmer und der Dritte haften als Gesamtschuldner für den Teilnehmerpreis und auch für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis in Höhe von 20,- €.
8. Abbruch von Motorradreisen
Wird eine Motorradreise oder ein Fahrsicherheitstraining infolge eines Umstandes abgebro-chen, der in der Sphäre des Teilnehmers liegt (z.B. Sturz, Panne, Unfall, Krankheit), so sind wir verpflichtet uns bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen zu bemühen. Dies gilt nicht für unerhebliche Leistungen oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.
9. Störung durch Teilnehmer an Motorradreisen
Der Veranstalter kann den Teilnahmevertrag fristlos kündigen, wenn der Motorradreise- bzw. der Fahrsicherheitstraining-Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Veranstalter oder durch die übrigen Teilnehmer weiter stört, sich nicht an sachliche Hinweise (z.B. an Gruppenregeln, Unfallschutzpflichten) nicht hält, so dass seine weitere Teilnahme für uns und die weiteren Teilnehmer unzumutbar wird. Dem Veranstalter steht in diesem Falle der volle Teilnehmer-preis zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen ergeben. Daraus entstehende Rückbe-förderungskosten und seine Organisation trägt der ausgeschlossene Teilnehmer alleine. Schadenersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. Schadenersatzan-sprüche des ausgeschlossenen Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter entstehen nicht.
10. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl liegt, wenn nicht anders kenntlich gemacht, bei 5 Motorrädern. Ist diese Zahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter bis 10 Tage vor Beginn von Motorradreisen oder Fahrsicherheitstrainings dem Teilnehmer gegenüber erklären, dass die Veranstaltung entweder gar nicht, oder nur mit Einschränkungen (z.B. ohne Begleitung durch einen Tourguide oder ohne ein Begleitfahrzeug) durchgeführt wird. Der Teilnehmer hat das Recht auf eine Ersatzveranstaltung, wenn wir in der Lage sind aus unserem Angebot eine solche bieten zu können. Der Teilnehmer muß uns unverzüglich und sofort nach Kenntnis erklären, dass er davon Gebrauch machen will. Geschieht dies nicht, so ist gegen Rückgabe des Sicherungsscheines der eingezahlte Betrag zurück zu erstatten. Müssen im Sinne der Gesamtdurchführung dabei Leistungen gewechselt oder umdisponiert werden, so kann nicht kostenfrei gekündigt, Schadenersatz, Minderung oder Wandlung verlangt werden.
11. Kündigung infolge Höherer Gewalt
Eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorherseh-bare Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastro-phen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Vandalismus oder gleichwertige Fälle, berech-tigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. Im Falle der Kündi-gung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Motorradreise- oder Trainings-leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Im übrigen gelten die Bedingungen aus Nr. 5 Satz 4.
12. Gewährleitung, Abhilfe, Mitwirkungspflicht
Sind Motorradreise- bzw. Fahrsicherheitstrainingsleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reise- oder Schulungsmangels bzw. in einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Mangel muß uns unverzüglich mitgeteilt werden. Der Tourguide ist nicht berechtigt für den Veranstalter verbindliche Zusagen oder Handlungen zu unternehmen, es sei denn Dr. Stefan Slovik ist selbst der Tourguide. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Nr. 9 dieser AGBs bleibt unberührt.
13. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teil-nahmepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn wir für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir haften gründsätzlich nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die durch einen von uns gegebenenfalls vermittelten Reiseveranstalter oder Carrier (Bahn, Flug, Fähren usw.) zu erbringen sind. Eine Maßnahme nach Nr. 13 dieser AGBs oder Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Teilnehmer auf diese Bestimmungen berufen. Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises beschränkt. Unseren Kunden wird in diesem Zusammenhang daher der Abschluß eines Reise-Schutzbriefes der Europäischen Reiseversicherung empfohlen.
14. Haftungsverzichterklärung
Jeder Trainings- bzw. Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller gesetzlichen nationalen und internationalen Bestimmungen, die im Rahmen unserer Motorradreisen bzw. Motorrad-trainings Rechtskraft besitzen (StVO, FeV, StVZO u.v.a.m), selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er unserem Tourguide, Trainer, Instruktor oder Reiseleiter Folge leistet. Die Teil-nahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Jeder Teilnehmer versichert ausdrücklich und unwiderruflich, dass er den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung frei stellt und diese nicht für seine Sicherheit oder Fahrfehler verantwortlich sind, insbeson-dere in den Fällen von Sturz, Verkehrsunfall, sämtlichen Verletzungen, Tod oder Schäden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern. Der Reise bzw. Trainingsteilnehmer erklärt, dass er die erforderliche Eignung, Erfahrung und Praxis hat, um an derartigen Motorradreisen bzw. Motorradtrainings eigenverantwortlich teilzunehmen sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden Anderen gegenüber besteht und eine im In- und Ausland auch derartige Gesundheitskosten voll deckende Krankenversicherung besitzt so-wie stets nur mit ausreichender Schutzkleidung Motorrad fährt.
15. Urheberrechte
Während allen Motorradreisen, Motorradtouren, Fahrsicherheitstrainings und auch sonst können sowohl vom Motorradreisen-Veranstalter als auch von seinen Erfüllungsgehilfen Fotos, Dias oder Videos aufgenommen werden. Diese sind urheberrechtlich Eigentum des Veranstalters und berechtigen zur werblichen Nutzung im Internet, in Katalogen und allen anderen öffentlichen Medien. Der Teilnehmer erklärt, dass er keinerlei Einwände oder irgendwelche Schadenersatzforderungen gegenüber dem Veranstalter hat, auch wenn er auf diesen Medien zu erkennen ist.
16. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann uns nur an unserem Betriebssitz verklagen. Für Klagen von uns gegen Teilnehmer ist der Wohnsitz des Motorradreise- oder Fahrsicherheitstraining-Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, daß die Klage sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Personen richtet, die nach Abschluß des Teilnahmevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder dieser nicht bekannt ist. In diesem Falle ist unser Betriebssitz in Würzburg maßgeblich.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksam-keit des Motorradreisen- oder Fahrsicherheitstraining-Vertrages in seinen übrigen Teilen.
18. Veranstalter
Ihr Veranstalter und Motorrad-Reisebüro ist Global Adventure Tours®: Dr. Stefan Slovik, Salamancastr. 23, 97084 Würzburg, Tel. (0931) 76109, Fax (0931) 76109.
B) Haftung für Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns davon, fügen aber dazu, dass wir alle Links besucht haben, bevor wir sie eingebunden haben, und bestätigen hiermit, dass uns die Inhalte zu diesem Zeitpunkt nach unserem Eindruck legal erschienen.
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Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unbe-rührt.
C) Impressum
Adressdaten nach § 6 Nr. 1 TDG:
Firma: Global Adventure Tours (eingetragenes Markenzeichen)
Rechtsform: Einzelfirma
Branche: Geführte Motorradreisen, Motorradtouren und Motorrad-Fahrsicherheitstrainings.
Gerichtsstand: Würzburg
Inhaber: Dr. Stefan Slovik, Salamancastr. 23, D-97084 Würzburg
Kontaktdaten nach § 6 Nr. 2 TDG:
Telefon: 0931-76109
Telefax: 0931-76109 (Faxweiche, gleicher Anschluß)
Email: info@global-adventure-tours.de und stefan_slovik@web.de
Internet: www.global-adventure-tours.de und www.motorradreisedatenbank.de
Steuerdaten nach § 27 a UStG:
USt.-IdNr.: DE 812388043
Steuer-Nr.: Auf Anfrage
Urheberdaten nach UrhG und § 6 MDStV:
Diese Homepage wurde erstellt von Dr. Stefan Slovik, der auch inhaltlich verantwortlich ist. Er besitzt die Urheberrechte über sämtliche Texte. Fast alle Abbildungen entstammen dem Dia-archiv von Dr. Stefan Slovik. Die übrigen Abbildungen wurden uns von Kunden und vom Team überlassen, wofür ich mich herzlich bedanke.
Stand: September 2009
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